Kalibrierdienst für Waagen
Hersteller, Dienstleister und selbst Handelsunternehmen sind heute in Bezug auf Ihre Realisierungsprozesse zertifiziert. Zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen dient ein QM-System der ständigen Verbesserung und Überwachung der eigenen Prozesse und Qualitäten. Neben der Mengenbestimmung dienen Waagen in allen Branchen zur Überwachung und Verbesserung dieser Prozesse und Qualitäten. Die Kalibrierung von Waagen bestätigt die Rückführung auf das nationale Messnormal und gibt die entsprechende Messunsicherheit an. Dies führt zur höchster Zuverlässigkeit sowie Audit-Sicherheit in ihrem Unternehmen. Je nach Verwendung und Umgebungsbedingung sollte eine Waage alle 6 – 12 Monate kalibriert werden. Lassen sie sich hierzu durch uns beraten.
DAkkS-Kalibrierlabor für Waagen
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert die Kalibriertätigkeiten von Laboren gemäß DIN EN ISO/ IEC 17025. Dies gilt gemäß der EURAMED cg18 für alle elektronischen und nicht-selbsttätigen Waagen. Die dadurch erzielte Zuverlässigkeit ist international anerkannt und vor Gericht verbindlich. Die DAkkS-Kalibrierung von Waagen genügt höchsten Ansprüchen und ist die ideale Lösung für Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Sicherheit, welche das DAkkS-Kalibrierzertifikat dokumentiert.
Werks-Kalibrierung
Für spezifische Anforderungen aus unterschiedlichen Branchen kann die Werks-Kalibrierung eine kostenbewußte Alternative sein. Überall wo Normen, Richtlinien oder Gesetzte wie ISO 9000, QS9000, HACCP, CFR, GMP, ISO 10012, ISO 13485, usw. ein Prüfmittelmanagement fordern, ist eine Werkskalibrierung sowie das zugehörige Werks-Kalibrierzertifikat eine gute Wahl.
Unser Kalibrierdienst bietet:
– DAkkS-Kalibrierung mit Zertifikat
– Werks-Kalibrierung mit Zertifikat
– Gestellung der Gewichtsnormale
– Hol- & Bring-Dienst der Waagen
– Kalibrierungen vor Ort
– Vorher-/ Nachher-Kalibrierung
– Markenunabhängig für alle Hersteller
– Professionelle Beratung
Warum Waagen kalibrieren?
– Erfüllung von Normen, Richtlinien und Gesetzen
– Sicherung und Verbesserung der Qualität
– Steigerung der Audit-Sicherheit
– Rechtssicherheit und Schutz vor Ersatzansprüchen
– Vermeidung von Ausschuss und Nacharbeit
– Verbesserung der Kostenkontrolle